check, wer fährt

Aktuelle Rechtsfolgen

Für Fahranfänger ist
jeglicher Konsum von
Alkohol (0,0 Promille) und
Drogen verboten!
Für jeden Fahranfänger und Führer eines KFZ bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt: Wer als Fahrer Alkohol konsumiert oder unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht (Vorsicht bei Restalkohol!) muss 250 € zahlen und bekommt 2 Punkte in Flensburg.

Bild: FahrerGefährdest Du andere Verkehrsteilnehmer oder
Sachwerte, besteht sogar der Verdacht einer
Verkehrsstraftat. Das Gericht entscheidet wie hoch
die Geld-/ Freiheitsstrafe ist, dies hängt von der
Schwere der zu verhandelnden Straftat ab.

Bist Du Fahranfänger, musst Du schon ab dem ersten
Verstoß ein Aufbauseminar besuchen. Bei
Nichtteilnahme droht Dir der Führerscheinentzug.
Unfallschäden bei Fahrten
unter Drogeneinfluss
musst Du aus der eigenen
Tasche begleichen.
Versicherungen zahlen in
der Regel nichts.
Die Probezeit kann bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Auch für die Verlängerungsjahre gilt absolutes
Alkoholverbot. Bei besonders schwerwiegenden
Verstößen können Sperrfristen für den Wiedererwerb
des Führerscheins ausgesprochen werden. Auch wenn
kein Schaden entsteht - bei so genannten folgenlosen
Drogenfahrten - drohen Strafen und der Entzug der
Fahrerlaubnis.

Für alle anderen Fahrzeugführer, die keine Fahranfänger oder älter als 21
Jahre sind, gilt:

Auch in der Fahrschulzeit
gilt: Kein illegaler
Drogenkonsum. Bei
positivem Test wirst Du
zur Führerscheinprüfung
nicht zugelassen.
  • Der Erstverstoß wird in der Regel mit 500 €,
    1 Monat Fahrverbot und 4 Punkten geahndet.
  • Beim zweiten Mal beträgt das Bußgeld bereits
    1.000 €, 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte.
  • Jeder weitere Verstoß kostet 1.500 €,
    3 Monate Fahrverbot und weitere 4 Punkte.

Bist Du fahruntüchtig, wird es schlimmer:
Bist Du infolge Alkohol- oder sonstigen
Drogenkonsums fahruntüchtig (z. B. durch schwerwiegende Einschränkungen Deiner
Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, durch Fahrfehler oder einen Unfall), begehst
Du Fahrfehler oder verursachst einen Unfall, machst Du Dich strafbar.

Bei einer Straftat sind die Sanktionen höher: Ab 1,1 Promille wird von einer
absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
  • Führerscheinentzug
  • Geldstrafe / Freiheitsentzug bis 5 Jahre
  • 7 Punkte
  • Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine MPU gefordert
  • Meist darfst Du erst nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen
  • Bei Vorsatz können 3.000 € fällig werden

Auch wenn das Gericht Dein Verfahren wegen Drogen im Straßenverkehr einstellen sollte, meldet die Polizei den Tatbestand der Führerscheinbehörde. Diese Institution prüft, ob Du das Führen eines Kfz und den Konsum von Drogen voneinander trennen kannst. In der Regel wird von dem Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt.

Bei Alkohol gilt die 0,5 Promille-Grenze im Blut. Bei allen anderen Drogen
gelten die Grenzwerte des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Aber Vorsicht! Die Grenzwerte sind vom Gesetzgeber so niedrig gehalten, dass ein
Überschreiten auch ohne einen unmittelbaren Konsum leicht möglich ist. Die
Wirkungsdauer von Ecstasy zum Beispiel kann bis zu sieben Stunden andauern, die
Nachweisbarkeit liegt aber bei 24 Stunden. Noch gravierender ist es bei Cannabis. Bei
Dauergebrauch sind Nachweiszeiten bis zu sechs Wochen möglich. Hinzu kommt, dass
bei jedem Menschen die Abbaugeschwindigkeiten individuell unterschiedlich sind und
angegebene Nachweiszeiten überschritten werden können.

Cannabis ist etwa zehn Stunden im Blut und bis zu fünf Tage im Urin
nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum können bis zu sechs Wochen Spuren
im Urin nachgewiesen werden.


Steigst Du als Beifahrer in einen Wagen, besonders nachts, dann versichere Dich, dass
der Fahrer möglichst weder Alkohol oder Drogen genommen hat. An folgenden Merkmalen
kannst Du dies erkennen:
  • Alkoholfahne
  • Fahrige Sprache
  • Auch bei Dunkelheit kleine Pupillen
  • Nervosität

Wenn Du Dir unsicher bist, frage offen nach oder suche Dir eine andere Mitfahrmöglichkeit.



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